Hausordnung

Die Hausordnung basiert auf den geltenden Fassungen des Schulgesetzes, der Schulordnung für Gymnasien und der Schulbesuchsverordnung des Freistaates Sachsen.

 

Jeder Schüler des Gymnasiums Hartha hat Rechte und Pflichten, beides wird unter anderem durch die Einhaltung der Hausordnung verwirklicht.

 

     

  1. Alle Schüler verhalten sich Erwachsenen und Mitschülern gegenüber höflich und zuvorkommend, grüßen sie und befolgen die Anweisungen aller Lehrer und Schulangestellten.

  2.  

  3. Die Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel werden pfleglich behandelt. Bei mutwilliger Zerstörung muss Ersatz geleistet werden.

  4.  

  5. Das Schulgelände ist gemeinsame Arbeitsstätte, Lärmen und Rennen im Gelände stören alle Beteiligten, bringen Gefahren mit sich, können Schäden verursachen und sollen vermieden werden.

  6.  

  7. Zum Unterricht außerhalb des Schulgeländes wird der sicherste und kürzeste Weg benutzt. Während des Unterrichts und in den Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet. Das Verlassen des Schulgeländes ist nur den Schülern der Jahrgangsstufe 11 und 12 gestattet. Mit dem Vorklingeln halten sich die Schüler im Unterrichtsraum auf und bereiten sich auf den Unterricht vor. Grundsätzlich gilt, dass Handys und andere elektronische Geräte während des Unterrichts lautlos und nicht sichtbar zu verstauen sind. Abweichend davon kann der Lehrer entscheiden, oben genannte Geräte für den Unterricht zu benutzen.

  8.  

  9. Fahrschüler und Schüler, die von Ausfallstunden betroffen sind, halten sich in den dafür vorgesehenen Räumen oder am äußeren Bereich des Schulhofes (Mauer) auf. Dabei ist in allen Aufenthaltsbereichen auf Ordnung und Disziplin zu achten. Das Tischtennisspielen ist nur in den großen Pausen und nach der 8.Stunde möglich. Fahrschüler zeigen an der Bushaltestelle Disziplin und Ordnung und benutzen zur Haltestelle die vorgeschriebenen Wege.

  10.  

  11. Die Schüler sollten die Pause nach der 2., 5. und 6. Stunde auf dem Schulhof verbringen.

  12.  

  13. Wertgegenstände und nicht zum Unterricht gehörende Dinge bleiben zu Hause. Jeder Schüler ist für sein mitgebrachtes Privateigentum selbst verantwortlich. Der Schulträger übernimmt dafür keine Haftung. Außerhalb der Schließfächer dürfen über Nacht keine privaten Dinge im Schulhaus oder in der Sporthalle gelagert werden. Fundgegenstände sind beim Hausmeister abzugeben oder abzuholen.

  14.  

  15. Im Schulgelände besteht Fahrverbot. Schüler, die mit Fahrzeugen zur Schule kommen, stellen diese auf die dafür vorgesehenen Plätze ab.

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  17. Im Schulbereich ist der Genuss von Alkohol sowie illegaler Drogen nicht erlaubt. Der Gebrauch, Besitz und die Weitergabe von illegalen Drogen wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht.

  18.  

  19. Die Einnahme des Schulessens erfolgt nur in den Speiseräumen. Das gilt auch für alle im Speiseraum erworbenen Getränke und Speisen. Der Platz wird nach dem Essen in einem sauberen Zustand verlassen.

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  21. Nach jeder Unterrichtsstunde wird der Raum sauber verlassen. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden zur Vorbereitung für die Reinigung die Stühle hochgestellt.

  22.  

  23. Die Garderobe wird an den vorgesehenen Plätzen im Schulhaus abgelegt.

  24.  

  25. Eine  Beurlaubung vom Besuch der Schule und des Unterrichts ist lediglich in besonderen Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Näheres regelt die Schulbesuchsverordnung. Beurlaubungen erfolgen:
    - stundenweise durch den jeweiligen Fachlehrer
    - bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen vom Klassenlehrer
    - darüber hinaus durch die Schulleitung

  26.  

  27. Bei Erkrankung ist die Schule am ersten Krankheitstag bis zu Beginn der 2.Unterrichtsstunde zu informieren. Dies muss telefonisch oder schriftlich geschehen. Über die   Fehltage ist spätestens am 3.Tag nach der Erkrankung eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer vorzulegen.

  28.  

  29. In jeder Klasse wird ein namentlich im Klassenbuch festgehaltener Ordnungsdienst bestimmt, der für die entsprechende Ordnung im jeweiligen Unterrichtsraum sorgt. Dazu gehören das Reinigen der Tafel, das Schließen der Fenster, das Löschen des Lichtes und das Hochstellen der Stühle. Der Ordnungsdienst achtet ebenfalls auf die Beseitigung   grober Verschmutzungen in den Klassenzimmern.

  30.  

  31. Erscheint ein Lehrer nicht zum Unterricht, so meldet das der Schülersprecher der Klasse nach fünf Minuten im Sekretariat.

  32.  

  33. Jeder hat die Aufgabe, seine individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten in die Gestaltung  des Schulalltages, des Unterrichts und der außer unterrichtlichen Veranstaltungen so einzubringen, dass unser schulisches Zusammenleben dadurch bereichert wird. Jeder trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu bei, dass das Ansehen der Schule in der Öffentlichkeit gefördert wird.

  34.  

  35. Das Rauchen im Schulgelände und im Schulgebäude ist verboten!

  36.  

Die Hausordnung ist mit Beschluss der Schulkonferenz seit 15.10.2013 gültig.